Gesetzliche Aufgaben des Betriebsrates.

 

Der Betriebsrat hat die Aufgabe, „darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze (zB. Arbeitszeitgesetz oder Arbeitsrecht), Verordnungen (zB. Betriebsstättenverordnung), Unfallverhütungsvorschriften,

Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden“.


So lautet ein Kernsatz des Betriebsverfassungsgesetzes (Paragraf 80 BetrVG).

 

 
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