Alle Kolleg*innen in Teilzeit haben oder werden sich irgendwann die Frage: "Wie möchte ich meine wöchentliche Arbeitszeit aufteilen ?", gestellt haben.


Eine erste Frage ist dann immer: "Will ich eigentlich 5 Tage in der Woche arbeiten, oder will ich zusätzliche freie Tage (neben Samstag und Sonntag)". Diese Frage muss jeder für sich selbst entscheiden, aber es gibt Regelungen zu beachten.

 


Der Gesetzgeber geht immer von einem 8 Stunden Arbeitstag, als vollen Arbeitstag aus, dementsprechend kann ich als Teilzeitkraft immer in 8 Stunden-Intervallen meine Arbeitstage reduzieren oder aufteilen.

 


Es geht also immer um die Wochenarbeitzeit  und auf wieviel Werktage man sie verteilen will und kann.



Es ist auch immer möglich seine Teilzeit auf 5 Tage zu verteilen aber die Mehrheit der in Teilzeit Beschäftigten können aus privaten Gründen nicht 5 Tage in der Woche arbeiten , oder wollen es nicht.


Die Aufteilung auf weniger als 5 Werktage hat, wie so vieles, klare Regeln. 

Eine der Ersten ist die Festlegung, ob die freien Tage immer dieselben sind (feste freie Tage), oder ob diese in den Wochen variieren können (flexible freie Tage).


Beide Varianten haben Vor- und Nachteile und sind abzuwägen, denn zwischen diesen beiden Varianten muss entschieden werden!

 

 

Feste freie Tage

Flexibel freie Tage

Der/die Mitarbeiter*in bestimmt über den festen freien Tag. Der AG hat aber das Recht betriebsbedingt zu widersprechen.

Der AG bestimmt über die Lage des flexiblen freien Tages

Vorteil: Freie Tage garantiert.

 

Der feste freie Tag wird immer arbeitsfrei gehalten, der/die Mitarbeiter*in hat das Recht sich darauf zu verlassen hier dienstfrei geplant zu werden. Dies hat Vorteile, wenn man zum Beispiel verpflichtende private Termininteressen hat. Natürlich kann der/die AN hierauf in Ausnahmefällen verzichten, das Recht darauf bleibt.

 

 

Vorteil: Alle Feiertage gelten.

Da alle Werktage hier Arbeitstage seien können, zählt deswegen auch jeder Feiertag innerhalb der Woche als Arbeitszeit reduzierend und das jeweils für die an diesem Tag einzuplanende Arbeitszeit.

 Nachteil: Nicht alle Feiertage gelten.

 

Der feste freie Tag gilt dann aber auch bei gesetzlichen Feiertagen, die innerhalb der Woche anfallen, als dienstfreier Tag und reduziert die wöchentliche Arbeitszeit nicht.
Beispiel: Fester freier Tag immer Montag – Ostermontag reduziert die wöchentliche Arbeitszeit nicht, da der/die MA montags immer arbeitsfrei ist.

 

 

Nachteil: Kein Recht auf speziellen freien Tag.

Der flexible freie Tag wird nur vom Arbeitgeber festgelegt, dies ermöglicht dem AG den Einsatz an Tagen, wo nur weniger andere AN zur Verfügung stehen. Die flexiblen Arbeitstage werden dem/der MA mit der Dienstplanung mitgeteilt (flexibel bedeutet hier nicht, zum Schutz der Belegschaft, das diese vom AG kurzfristig mitgeteilt werden).



Wichtig hierbei zu wissen, laut Gesetz muss sich der oder die Mitarbeiter*in individuell mit dem Arbeitgeber einigen, den beide Seiten haben eventuell verschiedene Interessen mit der Arbeitszeit.


Aus dem Gesetzestext:


TzBfG §8

(3) Der Arbeitgeber hat mit dem Arbeitnehmer die gewünschte Verringerung der Arbeitszeit mit dem Ziel zu erörtern, zu einer Vereinbarung zu gelangen. Er hat mit dem Arbeitnehmer Einvernehmen über die von ihm festzulegende Verteilung der Arbeitszeit zu erzielen.

 
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