Psychische Belastung
Bevor wir uns näher mit der Thematik auseinandersetzen, wird es erstmal ein bisschen theoretisch:
Hier einmal eine Begriffsdefinition:
"Psychische Belastung ist die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken."
Aus arbeitswissenschaftlicher Sicht bezeichnet der Begriff also ganz allgemein alle Faktoren, die uns bei der Arbeit beeinflussen. Es geht also in keiner Weise um psychische Erkrankungen oder Vorbelastungen, die wir als Arbeitnehmer*innen vielleicht schon mitbringen – sondern um das, was von außen auf uns wirkt, wenn wir uns an unserem Arbeitsplatz befinden.
Dabei ist der Begriff psychische Belastung am Arbeitsplatz erstmal als wertneutral zu betrachten, denn eine Arbeit ohne psychische Belastung gibt es genauso wenig wie ohne körperliche Belastung. Letztendlich kommt es immer auf die Art, die Intensität und die Dauer der Belastung an.
Wie ihr euch vorstellen könnt, spielen hier viele verschiedene Faktoren eine Rolle. Diese werden in folgende 5 Kategorien eingeteilt, die das Ganze etwas anschaulicher machen:
- Arbeitsumgebung: Wie ist mein Arbeitsplatz gestaltet? Ist es im Sommer immer zu heiß und im Winter immer zu kalt? Gibt es Lärmbelästigung, ist es hell genug oder befindet sich mein Büro im Keller könnten hier zu erörternde Beispiele sein.
- Arbeitsorganisation und -ablauf: Können wir als Beschäftigte Dinge mitentscheiden – sprich gibt es einen Handlungsspielraum. Wie sind Dienstpläne und Pausen gestaltet? Komme ich meinem eigentlichen Arbeitsauftrag eigentlich nach? Wie ist die Zusammensetzung des Teams? Wie verläuft die Einarbeitung?
- Arbeitsinhalte und -aufgaben: Hier könnten Belastungsfaktoren zum Beispiel eintönige Aufgaben (Monotonie), eine große Verantwortung, Über- oder Unterforderung sein. Ebenso kann Konfrontation mit Gewalt und Aggression im Arbeitsumfeld eine Rolle spielen.
- soziale Faktoren: Damit ist unter anderem gemeint, wie etwa die Kommunikation im Betrieb läuft – sind Entscheidungsprozesse und Informationen transparent? Wie ist das Verhalten der Führungskräfte oder Kolleg*innen - gibt es vielleicht Konflikte oder sogar Mobbing? Werde ich als Teammitglied gewertschätzt und unterstützt?
- Arbeitsformen: Hier seien beispielsweise befristete Arbeitsverträge genannt oder – auch ein Klassiker in unserem Bereich: ständige Erreichbarkeit auch in der Freizeit oder massive Überstunden.
Es gibt unzählige Faktoren, die psychisch belastend sein können – aber nicht zwangsweise sein müssen. Eine Belastung, wie zum Beispiel Termindruck, kann auch anregend oder herausfordernd sein – manch einer kommt erst richtig in Fahrt, wenn er kurz vor der Deadline steht. Nach dem Motto: Ein bisschen Stress ist manchmal gut, aber Dauerstress eben nicht. Letztlich kommt es auch darauf an, wie ich als Person damit umgehe.
Wir als Betriebsrat und Ausschuss für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz wollen, dass psychische Belastungen an unseren Arbeitsplätzen im ALEP systematisch erfasst werden. Denn sämtliche Faktoren, die hier eine Rolle spielen, stellen ebenso viele Stellschräubchen dar, die der Arbeitgeber nutzen kann, damit ihr euch an eurem Arbeitsplatz wohler fühlen könnt. Das Instrument hierfür ist die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung.
Was ist das und wozu brauchen wir das?
Arbeitgeber sind durch das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben und die physische sowie psychische Gesundheit möglichst vermieden oder gering gehalten werden.
Gemäß §5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber die Pflicht, Arbeitsbedingungen zu beurteilen – also eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und anhand dieser Maßnahmen zum Arbeitsschutz zu ergreifen.
Da gibt es zum einen natürlich die allgemeine Gefährdungsbeurteilung, bei uns zum Beispiel bezogen auf den Tätigkeitsbereich der Erzieher*innen oder Sozialpädagog*innen oder den Verwaltungsbereich. Diese muss für jeden einzelnen Standort erstellt und dann natürlich auch in regelmäßigen Intervallen geprüft werden. Da geht es zum unter anderem darum, ob ein Arbeitsplatz bspw. einer besonderen Lärmbelastung ausgesetzt oder nicht hell genug ist. Oder auch ob die Fluchtwege frei und gekennzeichnet sind oder Feuerlöscher bereitgestellt werden.
ALEP hat über 20 Standorte, für jeden muss eine eigene Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Und diese sind auch ca. alle 3 Jahre wieder zu prüfen. In diesem Bereich hinken wir ein bisschen hinterher. Zugegeben, das ist eine Menge Arbeit – umso wichtiger das Ganze systematisch anzugehen.
Die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung ist quasi ein Unterpunkt der Gesamtbeurteilung – welcher aus unserer Sicht bisher eher vernachlässigt wurde.
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Was passiert wenn die o.G. Gestaltungsbereiche vernachlässigt werden? Auf der Ebene der Beschäftigten kann das kurzfristige Auswirkungen haben wie z.B. Stress, Nervosität, Ärger und Wut oder auch Risikoverhalten. Langfristig kann es zu Erschöpfung, Herz-Kreislaufbeschwerden, Rückenproblemen, Schlafstörungen oder psychischen Störungen kommen.
Aber auch für den Betrieb hat es Auswirkungen, wenn Beschäftigte psychischer Belastung ausgesetzt sind: Das spiegelt sich meist in hohen Fehlzeiten und Fluktuation, sinkender Qualität und vor allem Unzufriedenheit der Beschäftigten wider.
Ganz wichtig, alle Beschäftigten einbeziehen z.B. mit Hilfe eines standardisierten Fragebogens oder Beobachtungsinterviews – wie genau, muss man dann mit dem Arbeitgeber schauen. Wichtig, die Experten wie Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eben auch die Berufsgenossenschaft oder die Aufsichtsbehörde bei der Konzeption einbinden.