Wie verursachen Arbeitnehmer*innen Minusstunden?

Minusstunden bilden sich, wenn die tatsächlich geleistete Arbeitszeit von Arbeitnehmer*innen unter der laut Arbeitsvertrag vorgesehenen regelmäßigen Arbeitszeit liegt. Die Erfassung von Minusstunden erfolgt üblicherweise durch ein Zeiterfassungssystem, in dem die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden der Mitarbeiter dokumentiert werden.


1. Verspäteten Arbeitsbeginn
Wenn Mitarbeiter*innen verspätet mit ihrer Arbeit beginnen, kann dies zu Minusstunden führen, was im Wesentlichen bedeutet, dass die tatsächlich geleistete Arbeitszeit geringer ist als die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit. Dieser Zustand der Minderarbeit entsteht, weil die Arbeitsleistung, die von Mitarbeiter*innen erwartet wird, nicht vollständig erbracht wird.
Diese Minusstunden spiegeln die Differenz zwischen der Soll-Arbeitszeit und der tatsächlichen Arbeitsleistung wider.


2. Vorgezogenen Feierabend
Wenn Mitarbeiter*innen ihren Arbeitstag regelmäßig früher beenden und somit vor dem vertraglich vereinbarten Feierabend die Arbeit niederlegen, führt dies zu Minusstunden. Dieses Vorgehen stellt eine Abweichung von den im Arbeitsverhältnis festgelegten Bedingungen dar. Ein solches Verhalten bedeutet, dass die vereinbarte Menge an Arbeit, die als Grundlage des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer*innen besteht, nicht vollständig erbracht wird. Über die Zeit summieren sich diese Fehlzeiten und erzeugen ein Defizit in der Arbeitsleistung, das durch Minusstunden quantifizierbar wird.  In der Praxis kann dies bedeuten, dass ein Mitarbeiter, der laut Vertrag bis 17:00 Uhr arbeiten sollte, aber regelmäßig bereits um 16:30 Uhr geht, dadurch täglich eine halbe Stunde weniger arbeitet. Diese halbe Stunde täglich summiert sich über die Wochen und Monate zu einem erheblichen Zeitkontingent an Minusstunden, das letztendlich das gesamte Arbeitsverhältnis belasten kann.


3. Überziehen der Mittagspause
Wenn Mitarbeiter ihre Mittagspause regelmäßig überziehen, führt dies dazu, dass sie insgesamt weniger Arbeit leisten, als vertraglich vereinbart. Dieses Verhalten hat zur Folge, dass Minusstunden entstehen, da die tatsächlich geleistete Arbeitszeit geringer ausfällt als die, die im Arbeitsvertrag festgelegt wurde. Das Überziehen der Mittagspause bedeutet, dass der Mitarbeiter mehr Zeit für die Pause aufwendet, als ihm zusteht, und somit weniger Zeit im Betrieb verbringt, um seine Arbeitsaufgaben zu erfüllen.


4. Private Erledigungen während der Arbeitszeit
Wenn Mitarbeiter private Erledigungen während der Arbeitszeit vornehmen, entstehen dadurch Minusstunden, da sie sich in dieser Zeit nicht ihren beruflichen Aufgaben widmen. Solche Handlungen stehen oft im Widerspruch zu den festgelegten Regeln des Arbeitsverhältnisses, welche normalerweise vorsehen, dass die Arbeitszeit ausschließlich für berufliche Tätigkeiten genutzt werden soll. Das Nachgehen privater Angelegenheiten während der Arbeitszeit führt zu einer Verringerung der tatsächlichen Arbeitsleistung, da die Zeit, die für private Erledigungen aufgewendet wird, der für die Arbeit im Betrieb fehlt.




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