lassen wir doch mal den Geist aus der Lampe
Die erste Frage: Was sind überhaupt Minusstunden und gibt es sowas überhaupt?
Laut unserer Betriebsvereinbarung (§13 Abs. 1 letzter Satz) werden grundsätzlich keine Minusstunden zugelassen, dies betrifft in unserem Fall alle Arbeitnehmer*innen UND den Arbeitgeber
Wieso gibt es denn dann Minusstände in den Arbeitszeitkonten? Müsste da vom Arbeitgeber nicht eingegriffen werden?
Ja und manchmal tut er das auch...
Grundsätzlich sind Minusstunden gesetzlich gesehen Fehlzeiten und die gibt es auf diverse und vielfältige Arten. Für diese Fehlzeiten gibt es feste gesetzliche Bestimmungen, einige werdet ihr direkt erkennen und auch richtig einordnen können.
Fehlzeiten die nicht als Minusstunden berechnet oder eingetragen werden dürfen, sind grundsätzlich Fehlzeiten die NIE Minusstunden sind:
Das oben genannte sind alles Fehlzeiten die im realen natürlich "Minusstunden" darstellen, da man ja nicht gearbeitet hat! Hier ist es aber jedem klar - dies wird nicht als Minusstunden gerechnet und zugeordnet!
Aber es gibt noch weitere Arten von Minusstunden die gesetzlich geregelt sind. Der Gesetzgeber unterscheidet hier grundsätzlich zwischen
1. Selbstverursachte Fehlzeiten (Minusstunden)
2. Betrieblich verursachte Fehlszeiten (Minusstunden)
Wie geht man denn nu mit Minusstunden um?
Selbstverursachte Fehlzeiten (die ja laut Betriebsvereinbarung grundsätzlich verboten sind), dürfen gar nicht entstehen, stellen also eine Arbeitsvertragsverletzung dar und sollten besser vermieden werden. Klar ist aber auch, diese Stunden müssten nachgearbeitet werden, wenn es eine Regelung dazu in ALEP geben würde (aktuell gibt es dazu keine Regelungen!)
Betriebsbedingte Fehlzeiten sind ebenso nicht zulässig und müssen sofort korrigiert werden (bei monatlichen AZN dann monatlich) und aktuell haben wir nach angeordneteten Minusstunden die fehlerhafte Berechnung im AZN, was betriebsgeschuldet ist. Diese Minustunden haben im AZN nicht aufzutauchen und müssten jeweils "genullt" werden.
Das zumindest laut dem BGB:
Es greift § 615 aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB): Dieser sagt aus, dass Unternehmen verpflichtet sind, ihre Mitarbeitenden im Falle von angeordneten Negativstunden voll zu vergüten. Ohne eine Vereinbarung sind Minusstunden auf dem Arbeitskonto nicht gültig.