Gleitzeit ist ein flexibles Arbeitszeitmodell, das es Arbeitnehmern ermöglicht, den Beginn und das Ende ihrer täglichen Arbeitszeit innerhalb eines bestimmten Rahmens selbst zu bestimmen. Die gesetzlichen Grundlagen dafür finden sich im deutschen Arbeitsrecht, insbesondere im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sowie in individuellen Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen.
1. Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Das ArbZG bildet die zentrale gesetzliche Grundlage für alle Arbeitszeitregelungen. Es legt u. a. folgende Rahmenbedingungen fest:
Das Gesetz lässt Spielraum für flexible Arbeitszeitmodelle, solange diese Grenzen eingehalten werden.
2. Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge
Gleitzeit wird in der Regel nicht direkt im Gesetz, sondern in einer Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat oder durch Tarifverträge geregelt. Diese Vereinbarungen definieren die konkreten Bedingungen, z. B.:
3. Mitbestimmung des Betriebsrats
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Ausgestaltung von Gleitzeitregelungen. Ohne Zustimmung des Betriebsrats kann der Arbeitgeber Gleitzeit in einem mitbestimmungspflichtigen Betrieb nicht einseitig einführen.
Fazit
Gleitzeit bietet sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber zahlreiche Vorteile, insbesondere mehr Flexibilität und bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Sie muss jedoch im Einklang mit dem Arbeitszeitgesetz stehen und in Betrieben mit Betriebsrat gemeinsam geregelt werden. Eine rechtssichere Einführung erfordert daher klare vertragliche oder betriebliche Regelungen.