Hinweisgeber übernehmen Verantwortung. Deshalb sollen ihnen auch keine Benachteiligungen drohen, vielmehr verdienen sie einen besonderen Schutz. Für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten gilt seit dem 17. Dezember 2023 die Pflicht zur Einrichtung einer Meldestelle, an die sich Mitarbeitende wenden können, um auf Rechtsverstöße aufmerksam zu machen .
Problemstellung und Zielsetzung
Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. In der
Regel sind diese Mitarbeiter aber oftmals Anfeindungen oder Schikanen ausgesetzt, sei es durch Kollegen oder den Arbeitgeber.
Ziel des neuen Gesetzes ist der Schutz hinweisgebender Mitarbeiter vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen und sie davon abschrecken können.
Nach einer Meldung muss die Meldestelle Folgemaßnahmen ergreifen, über diese ist die hinweisgebende Person innerhalb von 3 Monaten, in Ausnahmefällen 6 Monaten zu informieren. Dazu gehören unter anderem interne Untersuchungen, Abhilfe oder auch die Einstellung des Verfahrens. Verfahren können zwecks weiterer Untersuchungen auch an eine zuständige Arbeitseinheit oder eine Behörde (z.B. Gewerbeaufsicht, Staatsanwaltschaft) abgegeben werden.
Ganz wichtig: Für hinweisgebende Personen gilt nach einer Meldung ein Schutz vor Repressalien, also einer Benachteiligung infolge ihrer Meldung. Hierzu gehören Ausschluss von Gehaltserhöhungen ebenso wie die Nichtberücksichtigung bei Beförderungen bis hin zur Kündigung. Treten solche oder andere Benachteiligungen in engem zeitlichem Zusammenhang mit einer Meldung oder Offenlegung auf, beinhaltet das Gesetz eine Beweislastumkehr, d.h. in diesem Fall wird das Vorliegen von Repressalien vermutet und der Beschäftigungsgeber muss nun das Gegenteil darlegen und beweisen.
Was bedeutet das für uns?
Wir als Betriebsrat beurteilen dieses Gesetz nicht - es ist vielmehr unsere gesetzliche Pflicht, darauf zu achten, dass das Gesetz bei uns im Träger überhaupt umgesetzt wird. Das ist bisher leider nicht geschehen, obwohl wir bereits im Oktober vergangenen Jahres darauf aufmerksam gemacht haben. ALEP hat hier keine Sondergenehmigung, sondern hätte das Gesetz schon vor über 7 Monaten umsetzen müssen.
Laut Geschäftsführung wurde entschieden, dass die Meldestelle über einen externen Anbieter laufen soll - einen Vertragsabschluss gibt es aber trotz mehrfacher Ankündigung noch nicht.