Dieses Thema betrifft nicht nur die, die bereits in Teilzeit arbeiten, sondern auch diejenigen, die in Zukunft eine Teilzeittätigkeit in Erwägung ziehen. Für Mitarbeiter*innen, die direkt bei uns als Teilzeitkraft angefangen haben, gelten die gleichen Regelungen -  außer natürlich, dass sie keine dreimonatige Frist hatten, ihre Teilzeit zu beantragen.


Die Verteilung der Arbeitszeit auf die Arbeitstage ist ein wichtiger Aspekt der Arbeitszeitgestaltung und spielt eine große Rolle bei der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. In diesem Beitrag möchten wir euch über die Möglichkeiten zur Gestaltung eurer Arbeitszeitverteilung und die entsprechenden gesetzlichen Regelungen (TzBfG) informieren. Dabei gehen wir auch auf die Pflichten des Arbeitgebers zur Dokumentation eurer Arbeitszeiten gemäß dem Nachweisgesetz (NachwG) ein.

1. Grundsätzliches zur Arbeitszeitverteilung
Die Verteilung der Arbeitszeit beschreibt, wie die vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit auf die einzelnen Arbeitstage verteilt wird. Dabei gibt es verschiedene Modelle, die abhängig von betrieblichen Anforderungen und individuellen Bedürfnissen angewendet werden können. Dabei ist zu beachten: Diese Optionen müssen mit dem Arbeitgeber erörtert werden und beide müssen sich auf die Absprachen und Regelungen einigen. 

Beispielsweise könnte die Arbeitszeit gleichmäßig über fünf Arbeitstage verteilt sein oder auf weniger Tage mit längeren Arbeitszeiten pro Tag.


2. Möglichkeiten zur flexiblen Arbeitszeitverteilung

Mitarbeiter*innen können in Abstimmung mit dem Arbeitgeber verschiedene Arbeitszeitmodelle wählen, darunter:


  • Gleichmäßige Verteilung: Die wöchentliche Arbeitszeit wird gleichmäßig auf alle Arbeitstage verteilt, z. B. Montag bis Freitag.
  • Konzentration auf wenige Tage: Die Arbeitszeit wird auf weniger Wochentage verteilt, z. B. bei einer „4-Tage-Woche“ mit längeren täglichen Arbeitszeiten.
  • Individuelle Vereinbarungen: Es sind auch individuelle Absprachen möglich, etwa die individuelle, unterschiedliche Verteilung der eigenen Arbeitszeit auf verschiedene Arbeitstage.

Die genaue Verteilung der Arbeitszeit kann entweder im Arbeitsvertrag festgelegt werden oder in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Mitarbeiter*in und Arbeitgeber.


3. Das Nachweisgesetz: Dokumentation der Arbeitszeitverteilung
Mit der jüngsten Änderung des Nachweisgesetzes (NachwG) im Jahr 2022 ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, wesentliche Arbeitsbedingungen schriftlich festzuhalten, darunter auch die Verteilung der Arbeitszeit. Konkret bedeutet das:


  • Vertragliche Festlegung: Der Arbeitgeber muss die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und deren Verteilung auf die einzelnen Tage im Arbeitsvertrag oder in einer Ergänzung dazu schriftlich dokumentieren.
  • Änderungen der Arbeitszeitverteilung: Bei einer Änderung der Arbeitszeitverteilung, z. B. bei einem Wechsel zu einer 4-Tage-Woche oder anderen Moellen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, dies ebenfalls schriftlich festzuhalten und euch die aktualisierten Arbeitsbedingungen auszuhändigen.
  • Transparenz und Rechtssicherheit: Diese Dokumentation soll euch Klarheit über eure Arbeitszeit und Arbeitsbedingungen geben und für eine transparente Arbeitszeitgestaltung sorgen.

Falls eure Arbeitszeitverteilung im Vertrag noch nicht dokumentiert ist oder ihr Änderungen wünscht, könnt ihr euren Arbeitgeber darauf ansprechen. Der Betriebsrat steht euch hierbei beratend zur Seite.


4. Beratung und Unterstützung durch den Betriebsrat
Wenn ihr Fragen zur Verteilung der Arbeitszeit, zu euren Rechten oder zur Umsetzung des Nachweisgesetzes habt, stehen wir vom Betriebsrat euch jederzeit zur Seite. Wir helfen euch bei der Antragstellung, beraten euch zu den gesetzlichen Vorgaben und unterstützen euch, wenn es zu Schwierigkeiten oder Unklarheiten bei der Arbeitszeitverteilung kommt.


Unser Ziel ist es, dass Ihr alle wichtigen Informationen erhaltet, um Eure Arbeitszeit optimal an Eure persönlichen und familiären Bedürfnisse anzupassen.


Schaut gern regelmäßig auf unserer Seite vorbei und wendet Euch bei Fragen direkt an uns. 

Wir stehen Euch als Betriebsrat jederzeit beratend zur Seite und setzen uns für Eure Rechte ein.



 

 
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