Gesetzliche Aufgaben des Betriebsrates.
Der Betriebsrat hat die Aufgabe, „darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze (zB. Arbeitszeitgesetz oder Arbeitsrecht), Verordnungen (zB. Betriebsstättenverordnung), Unfallverhütungsvorschriften,
Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden“.
So lautet ein Kernsatz des Betriebsverfassungsgesetzes (Paragraf 80 BetrVG).
Seine wichtigsten Aufgaben sind:
- Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat ein Mitspracherecht bei vielen wichtigen Entscheidungen im Unternehmen, wie z.B. bei Einstellungen, Kündigungen, Arbeitszeiten, Entlohnung und sozialen Fragen.
- Kontrolle: Er überwacht die Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen.
- Beratung: Der Betriebsrat berät den Arbeitgeber in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.
- Vermittlung: Bei Konflikten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern versucht der Betriebsrat eine Einigung zu erzielen.
- Schutz der Arbeitnehmerrechte: Der Betriebsrat sorgt dafür, dass die Mitarbeiter fair behandelt werden und keine Benachteiligungen erfahren.
- Verbesserung der Arbeitsbedingungen: Er setzt sich für eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung ein und unterstützt Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
- Mitgestaltung des Unternehmens: Der Betriebsrat wirkt bei der Gestaltung des Unternehmens mit und bringt die Interessen der Mitarbeiter ein.
Kurz gesagt: Der Betriebsrat ist ein wichtiges Organ in jedem Unternehmen, das die Interessen der Arbeitnehmer schützt und für eine faire Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sorgt.