Gesetzliche Pflichten des Betriebsrates

 

Neben seinen Rechten und Aufgaben hat der Betriebsrat Pflichten, an die er - zum Teil sogar gesetzlich - gebunden ist.

 

Dazu gehören allgemeine Pflichten, Verschwiegenheitspflichten und die Pflicht zur Fortbildung, um die Interessen der/die Arbeitnehmer*innen professionell vertreten zu können.
Viele der allgemeinen Pflichten ergeben sich schon aus der Tätigkeit als Betriebsrat.

 

So ist es die Pflicht eines Betriebsrates, zum Wohle der Belegschaft, vertrauensvoll mit dem Arbeitgeber zusammenzuarbeiten. Darüber hinaus ist der Betriebsrat verpflichtet, an Betriebsratssitzungen und Monatsgesprächen mit dem Arbeitgeber teilzunehmen.

 

 
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