Neben seinen Rechten und Aufgaben hat der Betriebsrat Pflichten, an die er - zum Teil sogar gesetzlich - gebunden ist.
So ist es die Pflicht eines Betriebsrates, zum Wohle der Belegschaft, vertrauensvoll mit dem Arbeitgeber zusammenzuarbeiten. Darüber hinaus ist der Betriebsrat verpflichtet, an Betriebsratssitzungen und Monatsgesprächen mit dem Arbeitgeber teilzunehmen.