Warum Betriebsrat?
DARUM!
Besteht in einem Betrieb kein Betriebsrat, so entfällt grundsätzlich die Anwendung des BetrVG weitgehend. Die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber können nicht ausgeübt werden (z. B. in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten).
Wäre das den so schlimm?
Der Betriebsrat hilft bei individuellen Problemen und Konflikten am Arbeitsplatz und sie trägt zu mehr Demokratie im Betrieb bei. Geregelt ist die Betriebsratsarbeit und Mitbestimmung im Betriebsverfassungsgesetz. Der Betriebsrat wacht darüber, dass Tarifverträge, Verordnungen, Gesetze und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden.
Faire Dienstplanung, verbindliche Urlaubsplanung, gute Bezahlung oder die allgemeine Verbesserung der Arbeitsverhältnisse - ohne Betriebsrat - als einzelne(r) Mitarbeiter*in nur schwer oder gar nicht zu erreichen.
Haben wir doch schon alles gut geregelt, beim ALEP e. V.
Ja, aber erst seit es den Betriebsrat gibt !
Alles was Ihr auf der rechten Grafik sehen könnt, gab es in ALEP erst ab der Gründung des Betriebsrates und nichts davon gab es einfach so, es wurde oft und lange Verhandelt.